News & Presse
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Die Gläubigerversammlung hat am 13.09.2016 die Zustimmung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans erteilt. Herr Knabe ist Gesellschafter verschiedener Firmen einer Autohaus Gruppe, die Anfang des Jahres 2016 Insolvenzanträge stellen musste. Aufgrund der persönlichen Mithaftung ließ sich für Herrn Knabe der eigene Insolvenzantrag nicht vermeiden.
Durch Unterstützung Dritter und durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen, deren freiwillige Rückzahlung bei Aufstellung eines Insolvenzplans der Anfechtungsgegner signalisiert hat, eröffnete sich der Spielraum für die Aufstellung eines Insolvenzplans. Hierdurch werden die Gläubiger bessergestellt, als bei einer regulären Abwicklung des Insolvenzverfahrens und erhalten eine höhere Insolvenzquote. Zielsetzung soll im Gegenzug sein, dass der Schuldner vorzeitig die Restschuldbefreiung erhält.
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Gläubigerversammlung beschließt Insolvenzplan.
Die Gläubigerversammlung hat am 14.09.2016 beschlossen, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb fortführen und einen Insolvenzplan ausarbeiten soll. Die nach Insolvenzeröffnung gestartete Prozessoptimierung der innerbetrieblichen Auftrags- und Produktionsbearbeitung hat bereits die ersten positiven Ergebnis erbracht. Hierzu wurde die Firma V + S GmbH als technische Beratung hinzugezogen. Bei erfolgreicher Sanierung können die Gläubiger mit einer hohen Insolvenzquote rechnen.
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Das Insolvenzgericht Hannover hat am 23.08.2016 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Faller Immobilienmanagement angeordnet. Das Unternehmen ist in der Immobilienverwaltung und im Bereich der Maklerdienstleistungen, insbesondere im nordwestlichen Bereich der Region Hannover tätig.
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Ende April 2016 musste der Geschäftsführer der MaRVis Medical GmbH einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft stellen, nachdem ihm die Gesellschafter signalisiert hatten, dass der Gesellschaft kein weiteres Kapital zur Verfügung gestellt wird.
Nachdem Herr Diplom Ökonom Björn von Gösseln Anfang Mai zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, wurde das Insolvenzverfahren am 23.06.2016 eröffnet.
Die MaRVis Medical GmbH ist eine mit Venture Capital finanzierte Gesellschaft, die Eigentümerin diverser Patente im Bereich der Medizintechnologie gewesen ist. Es werden Medizinprodukte (sogenannte Führungsdrähte) z. B. zur Anwendung bei Herzkatheteruntersuchungen oder in der Schlaganfallbehandlung entwickelt. Es soll bei diesen Behandlungen zukünftig auf die Anwendung von Röntgenstrahlen verzichtet werden.
Dem Insolvenzverwalter lagen unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehrere Angebote zum Erwerb der Patente vor. Nach Auswertung der Angebote hatte Herr Diplom Ökonom von Gösseln einen Kaufvertrag mit der Axara Consulting geschlossen. Nunmehr hat in diesem Insolvenzverfahren die Gläubigerversammlung stattgefunden, in welcher die Gläubiger ihre Zustimmung zur Veräußerung an die Axara Consulting erteilt haben. Diese hat somit die Möglichkeit, die Patente bis zur Marktreife weiter zu entwickeln und eine erfolgreiche Markteinführung herbeizuführen.
Der Insolvenzverwalter hat mit der Erwerberin einen Kaufvertrag ausgehandelt, bei dem die Insolvenzgläubiger bei einer erfolgreichen Markteinführung mit einer hohen Insolvenzquote erhalten werden.
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Patente der MaRVis Medical GmbH können weiterentwickelt werden
Ende April 2016 musste der Geschäftsführer der MaRVis Medical GmbH einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft stellen, nachdem ihm die Gesellschafter signalisiert hatten, dass der Gesellschaft kein weiteres Kapital zur Verfügung gestellt wird.
Nachdem Herr Diplom Ökonom Björn von Gösseln Anfang Mai zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, wurde das Insolvenzverfahren am 23.06.2016 eröffnet.
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Das Insolvenzgericht Hannover hat am 01.07.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem im Juni 2016 in der vorläufigen Sachwaltung maßgebliche Sanierungsschritte bereits umgesetzt werden konnten, ist die Basis für eine Unternehmensfortführung nach Insolvenzeröffnung gelegt worden. Im Bereich Leasingaufwendungen konnten mit den Gläubigern konstruktive Reduzierungen der Leasingraten erreicht werden. Ferner hat die Belegschaft mit 100%iger Zustimmung durch einen Sanierungstarifvertrag und Überleitungstarifvertrag die Weichen für eine erfolgreiche Fortführung gestellt. Betriebsbedingte Kündigungen mussten nicht ausgesprochen werden. In Zukunft wird die Belegschaft an den positiven Betriebsergebnissen im vereinbarten Umfang partizipieren. Nach Insolvenzeröffnung findet eine Prozessoptimierung der innerbetrieblichen Auftrags- und Produktionsbearbeitung statt. Nach diesem erfolgreichen Verlauf wird ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden.
Das Unternehmen Deppe Rohr- und Blechtechnik, Inhaber Jörg Deppe e.K., betreibt seit 1931 sein Geschäft im Bereich Metallbau und gehört zu den alteingesessenen, qualitativ hochwertig arbeitenden Unternehmen.