News & Presse
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Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover - Insolvenzgericht - vom 28.08.2014 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Liebelt Garten- und Landschaftsbau GmbH angeordnet. Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
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Der sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Dr. Fischermeier, hat am 08.05.2014 im Hinblick auf die Anfechtbarkeit von, auf Vollstreckungsdruck, gezahltem Arbeitsentgelt eine weitere richtungsweisende Entscheidung getroffen.
Der Senat als angerufenes Revisionsgericht entschied, wie schon zuvor in zwei weiteren Fällen, dass Rückforderungsansprüche aus Arbeitsentgelt nicht unter die Ausschlussfrist des § 49 Abs. 1 RTV fallen und gab somit der Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von, auf Vollstreckungsdruck, gezahltem Arbeitsentgelt kurz vor und nach der Insolvenzantragstellung, an einen Arbeitnehmer statt. Die gezahlten Beträge sind an die Masse zu erstatten.
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Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim ist am 01.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gransee Baugesellschaft mbH eröffnet worden, nachdem der Geschäftsführer im Juli 2013 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
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Mit Wirkung zum 30.05.2014 hat das Insolvenzgericht Hildesheim die Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Bedingungen geprüft und den Insolvenzplan bestätigt.
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Im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 15.05.2014 ist mit überwältigender Mehrheit in allen 5 Gruppen der Insolvenzplan angenommen worden.
In den nächsten 2 Wochen werden die Bedingungen für die Bestätigung des Insolvenzplans umgesetzt werden.
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Nach erfolgreicher Fortführung des Geschäftsbetriebes über 6 ½ Monate wird die Gläubigerversammlung am 15.05.2014 vor dem Amtsgericht Hildesheim den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan erörtern und sodann in 5 Gruppen hierüber abstimmen.
Der Rechtsträger soll nach der Sanierung gleich bleiben. Es beteiligen sich diverse Personen an der neuen Finanzierung des Unternehmens und sprechen daher in eindrucksvoller Weise der Geschäftsführung das Vertrauen aus.