News & Presse
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Mit Beschluss des Amtsgericht Celle wurde am 17.03.2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meißendorfer Legefarm GmbH eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der System Tec Trockenbau GmbH, wurde vom Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V mit einer herausragenden Quote von ca. 80 % für die Gläubiger beendet. Bedingt durch langwierige Prozess- und Vollstreckungsverfahren gelang es insbesondere bei einer Bauinsolvenz, eine extrem ungewöhnlich hohe Quote zu erzielen.
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Am 18.03. wurde der neue INDat Report vom Verlag INDat veröffentlicht.
In dem Artikel über den Vortrag des Instituts für Insolvenzrecht e.V., wird auch Herr Jens Wilhelm V mit einbezogen.

Quelle:
Lehmann, Tobias: Fleischerei meldet vorläufige Insolvenz an, in: HAZ/ Leine-Nachrichten, 05.11.2021, S. 1
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Die GAI GmbH war, wie die WWL GmbH, die die Gläubiger mit einer 100 %-igen Insolvenzquote befriedigen konnte, Teil eines Unternehmensverbundes und ehemaliger Vertriebspartner von Xerox. Mit konsequenten langjährigen Verhandlungen und Prozessen auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs durch Rechtsanwalt Wilhelm V ließ sich auch in diesem Verfahren eine ungewöhnlich hohe Quote zugunsten der Gläubiger erzielen.
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Das Logistikunternehmen Kaufmann & Theilmann beendet in den nächsten Monaten das Insolvenzverfahren mit einer für die Gläubiger herausragenden Quote von 61 %. Der Fachverstand im Logistikbereich und die konsequente Verfolgung von Ansprüchen führten aufgrund der Tätigkeit des Insolvenzverwalters Rechtsanwalts Jens Wilhelm V zu dieser herausragenden Quote für die Gläubiger.
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Mit Beschluss vom 29.12.2020 auf Eigenantrag des Pflegeheims hat das Insolvenzgericht den Sanierungsexperten für Pflegeheime und im Gesundheitsbereich Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Pflegeheim hatte zuletzt 70 Bewohnerplätze und besteht aus 2 Häusern. Bedingt durch bauliche Mängel an einem der Häuser, mussten jedoch die Bewohnerplätze reduziert werden. Die daraufhin erfolgte Kostenanpassung ist in der Vorzeit nicht abschließend zu Ende geführt worden und soll nun unter Hochdruck mit der Unternehmensleitung umgesetzt werden, um das Haus mit den vorhandenen Bewohnerplätzen autark betreiben zu können.