Zwangsverwalter

Zwangsverwalter

Bei Vorliegen einer Einzelzwangsvollstreckung eines Gläubigers, der eine Forderung gegen einen Schuldner und darüber hinaus Sicherheiten (z.B. Grundschulden) an einem Grundbesitz hat und in diesen vollstrecken möchte, spricht man u.a. von Zwangsverwaltung. In dem Fall setzt das zuständige Amtsgericht (Zwangsversteigerungsgericht) einen Zwangsverwalter ein, dessen Aufgabe es ist, die Immobilie zu verwalten. Befugnisse zur Veräußerung der Immobilie bestehen nicht (siehe auch Zwangsverwalterverordnung).