Zwangsverwaltung

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung zielt nicht auf die Veräußerung des betroffenen Grundbesitzes ab. Vielmehr wird ein vom Amtsgericht eingesetzter Zwangsverwalter mit der Verwaltung der Immobilie betreut. Er muss sich um den Mieteinzug, die Verwaltung der Immobilie und die Mängelbeseitigung, sofern möglich kümmern. Oftmals beantragen Gläubiger jedoch Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung zusammen. Mit der Zwangsversteigerung selbst hat jedoch der Zwangsverwalter nichts zu tun.