Sanierung

Die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann grundsätzlich in zwei Varianten erfolgen:
Die sogenannte übertragene Sanierung, in dem nicht das Unternehmen selbst, sondern die Vermögenswerte des Geschäftsbetriebes und der Geschäftsbetrieb mit dem Namen an sich (asset deal) verkauft werden.

Dieses wird auf eine neue Gesellschaft „übertragen", auch „Auffanggesellschaft" genannt.

Die zweite Variante ist der Insolvenzplan.