Die Insolvenzquote ist der Prozentsatz, zu dem die Gläubiger nach Abzug der Verfahrenskosten eine Ausschüttung auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen erhalten. Dabei werden alle
Gläubiger gleich behandelt. Innerhalb der Insolvenzgläubiger gibt es keine Rangstellung, insbesondere der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Verteilung und die jeweilige Insolvenzquote nicht von
Relevanz.