Insolvenzgeld

Alle angestellten Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens haben für einen maximalen Zeitraum von 3 Monaten Anspruch auf Insolvenzgeld (vormals Insolvenzausfallgeld genannt). Das Insolvenzgeld wird ausgezahlt von der Bundesagentur für Arbeit. Es ist finanziert durch eine spezielle Umlage, die alle deutschen (Kapital) Gesellschaften bezahlen.

Grundsätzlich ist es jedoch so, dass das Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit erst unmittelbar nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bearbeitet und ausgezahlt wird. Aufgrund dessen gibt es die Möglichkeit der sogenannten Insolvenzgeldvorfinanzierung. Insolvenzgeld wird bis auf wenige Ausnahmen einzelner Gehaltsbestandteile in Höhe von 100 % des Nettogehaltes gezahlt.

Insolvenzgeld wird auch für Arbeitnehmer eines Unternehmens gezahlt, die in der Vorzeit eines Insolvenzantrages ausgeschieden sind, bei denen aber noch Gehälter unbezahlt sind.