Insolvenz - Was ist eine Insolvenz?

Insolvenz bedeutet, dass Unternehmen oder natürliche Personen zahlungsunfähig oder Kapitalgesellschaften überschuldet sind.

Als Überschuldung bezeichnet man den Vergleich von Vermögenswerten zu den Verbindlichkeiten. Sind die Verbindlichkeiten höher als die Vermögenswerte, dann ist ein Unternehmen grundsätzlich erst einmal überschuldet (ggf. korrigiert das eine positive Fortführungsprognose). Zahlungsunfähig ist man, wenn mehr als 10 % der fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Wochen nicht mehr bezahlt werden können.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird (§ 1 InsO). Anders als bei der Einzelzwangsvollstreckung vollstrecken die Insolvenzgläubiger quasi gemeinsam, die Aufgaben nimmt der Insolvenzverwalter unter Aufsicht des Insolvenzgerichts wahr.