Gläubigerausschuss

Zusätzlich zur Gläubigerversammlung, ähnlich wie bei dem Verhältnis Hauptversammlung und Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft, kann das Insolvenzgericht oder später nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gläubigerversammlung einen Gläubigeräusschuss einsetzen, der als Gremium den Insolvenzverwalter bei seinen Tätigkeiten unterstützt und überwacht (Vertretungsorgan der Gläubigerversammlung).