Überschuldung

Überschuldung

Während die Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund für natürliche und juristische Personen ist, ist die Überschuldung ausschließlich Eröffnungsgrund bei juristischen Personen (z.B. bei einer GmbH). Überschuldung liegt gemeinhin vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, wobei auch eine Fortführungsprognose einzubeziehen ist. Hierzu gibt es teilweise detaillierte Rechtsprechung.