Schuldnerberatung / Verbraucherinsolvenzberatung

Schuldnerberatung / Verbraucherinsolvenzberatung

Die Schuldnerberatung ist bei den sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zwingend durchzuführen. Die Schuldnerberatung selber können Schuldnerberatungsstellen oder auch geeignete Anwälte durchführen. Mit Wirkung ab dem 01.07.2014 wird insbesondere das Verfahren natürlicher Personen umfassend neu reformiert. Die neuen Vorschriften werden jedoch ausschließlich für Verfahren gelten, die ab dem 01.07.2014 eröffnet sind.