Nachrangige Insolvenzgläubiger

Sofern alle Insolvenzgläubiger eine 100-%ige Insolvenzquote erhalten, können nachrangige Insolvenzgläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Das sind Gläubiger, die erst dann befriedigt werden, wenn die Insolvenzgläubiger vollständig befriedigt worden sind, hierzu zählen insbesondere Gesellschafter von Unternehmen oder auch Aktionäre.