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Am 01.05.2022 wurde über das Vermögen der Nordliner Gesellschaft für Eisenbahnverkehr mbH vor dem Amtsgericht Hannover das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Diplom Ökonom Björn von Gösseln zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft musste zu Beginn des Jahres 2022 einen Insolvenzantrag stellen, da ihre Kunden im Kalenderjahr 2021 für keine ausreichende Auslastung der von der Schuldnerin angebotenen Eisenbahnverkehr gesorgt hatte, sodass es zu betrieblichen Verlusten gekommen ist.

Während der Geschäftsbetrieb zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages gänzlich zum Erliegen gekommen war, ist es Herrn von Gösseln mit dem Team der Nordliner Gesellschaft bereits im Insolvenzantragsverfahren gelungen, die ersten Güterverkehrer wieder aufzunehmen.

Nach Verfahrenseröffnung sollte die Ausweitung des Geschäftsbetriebes weiterverfolgt werden. Der Geschäftsbetrieb wurde von Herrn von Gösseln unverändert über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus fortgeführt. Zu diesem Zeitpunkt war angedacht, die dauerhafte Sanierung der Schuldnerin und damit der Erhalt des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin über ein Insolvenzplanverfahren herbeizuführen.

Leider ist es auch im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten nach Verfahrenseröffnung nicht gelungen, den Geschäftsbetrieb auszuweiten und die Beauftragung seitens der Kunden zu stabilisieren. Die der Schuldnerin entstandenen Kosten konnten nicht in gleichem Maße an die Kunden weitergereicht werden. Eine Bereitschaft zur Übernahme der Kosten und damit der Bezahlung von gestiegenen Preisen war seitens der Kunden nicht gegeben. Letztendlich kam der Geschäftsbetrieb zum Erliegen.

Zwar wurden seitens potentieller Investoren Angebote für die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens unterbreitet, letztendlich lehnte die Gläubigerversammlung nach der Erörterung die Angebote jedoch ab und beauftragte Herrn von Gösseln nicht mit der Erstellung eines Insolvenzplanes.

Bedauerlicherweise konnte das Unternehmen nicht saniert und damit auch nicht erhalten werden.