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Über das Vermögen des ehemaligen Rechtsanwalts Kommor hat das Amtsgericht Bückeburg die am 03.08.2017 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Herr Kommor betrieb an verschiedenen Standorten im westlichen und südlichen Niedersachsen teilweiser selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatungsstelle die außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vorfeld eines einzuleitenden Insolvenzverfahrens für Verbraucher.

Aufgrund von geschäftlichen Fehlentscheidungen war der Insolvenzantrag unausweichlich. Mit Stellen des Insolvenzantrages war bereits im Vorfeld der Geschäftsbetrieb eingestellt worden.

Sämtliche Mandanten des Herrn Kommor werden gebeten, sich mit dem vom Amtsgericht Bückeburg eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V in Verbindung zu setzen, um eventuelle Ansprüche anzuzeigen.