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Mit Anordnung der Zwangsverwaltung über große Teile des Gebäudekomplexes am Hinrichsring am 03. Mai 2013, waren innerhalb kürzester Zeit insgesamt 134 Wohneinheiten sowie 100 Tiefgaragenplätze vom Zwangsverwalter Björn von Gösseln und seinem Zwangsverwaltungs-Team der Kanzlei Wilhelm & Kollegen in Besitz zu nehmen.

Der bisherigen Eigentümerin, einer Gesellschaft aus Charlottenburg, waren damit alle Rechte an dem Grundbesitz zunächst entzogen worden.

Die betroffenen Mieter der Wohnungen erhielten mit gesonderter Zustellung ein Schreiben, in dem die Rechtslage sowie das weitere Vorgehen dargestellt wurde. Jede der Wohnungen in dem Komplex wurde dabei gleichzeitig in Besitz genommen, was nichts anderes heißt, als jede einzelne Wohneinheit zu betreten und den jeweiligen Zustand protokollarisch sowie durch entsprechende Fotos zu dokumentieren. Nicht jeder Mieter war damit einverstanden, sodass in manchen Fällen einige Überzeugungsarbeit notwendig war.

Das Team der Kanzlei Wilhelm & Kollegen ist in der Durchführung von derartigen Zwangsverwaltungen geschult und zertifiziert. Die Bewältigung einer Zwangsverwaltung dieser Größenordnung setzt weiterhin ein hohes Maß an Erfahung voraus, welche durch die vielen vorangegangenen Verfahren, welche in der Referenzliste exemplarisch aufgezeigt sind, unzweifelhaft vorhanden ist. Die Inbesitznahme des gesamten Gebäudekomplexes konnte somit ohne große Schwierigkeiten innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden.

Das zuständige Versteigerungsgericht hat innerhalb von 14 Tagen für jede Wohneinheit einen detaillierten Inbesitznahme-Bericht erhalten. Die beispielhafte Organisation der Kanzlei gewährleistet die fristgerechte Dokumentation und weitere Bearbeitung bis zur beendigung der Zwangsverwaltung.