Mit Beschluss vom 22.08.2024 hat das Amtsgericht Hannover Rechtsanwalt Jens Wilhelm V als vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Solardoo GmbH bestellt.
Das Unternehmen hat sich auf die Beschaffung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Solaranlagen spezialisiert.
Hintergrund des Insolvenzantrages waren erhebliche Probleme mit Baupartnern, die immer wieder Mängel in der Ausführung zeigten, sowie die Ankündigung der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen im Jahre 2022, die dazu führte, dass Kunden Projekte auf 2023 verschoben und viele Baustellen stillstanden. Die anschließend verzögerte Erstattung durch die Finanzverwaltung, hat die Liquidität des Unternehmens zusätzlich stark belastet.
„Man ist ein bisschen auch ein Opfer des eigenen Erfolges geworden“, so Rechtsanwalt Wilhelm V in einer ersten Einschätzung, „da man zu schnell gewachsen ist und die externen Faktoren dann die Liquiditätslage verschärften.“
Aufgrund der Mängel in der Beauftragung bei den Subunternehmern hatte zuletzt ein Tochterunternehmen, die Instandoo GmbH, die Installation übernommen, was die Kundenzufriedenheit bei den Installationen deutlich verbesserte.
Derzeit werden Maßnahmen zur Stabilisierung ergriffen, wie die Wiederherstellung klarer Strukturen in der Personal- und Projektplanung, die Optimierung von Prozessen sowie die Reaktivierung des Vertriebs und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Aufträge.
Einen Insolvenzgeldvorfinanzierung für die gesamten 3 Monate für die 14 Mitarbeiter der Solardoo und die 24 Mitarbeiter der Instandoo GmbH, die sich ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet, sich genehmigt. Der Überblick über die Baustellen besteht mittlerweile und die ersten Projekte sind schon wieder fortgesetzt worden. Mit Interessenten sind bereits Gespräche über eine Übernahme des Geschäftsbetriebes geführt worden.