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Nachdem der faktische Geschäftsführer seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sowie nicht zur Vernehmung erschienen ist, wurde im Mai 2024 ein Haftbefehl erlassen.

Dieser wurde vorerst ausgesetzt, als seine Rechtsanwälte mit dem Insolvenzgericht Hannover einen neuen Termin absprachen und eine vollständige Auskunft zusagten.

Nun Hat Lars Windhorst den neuen Vernehmungstermin wahrgenommen und umfassend Auskunft erteilt. Fehlende Unterlagen wird er kurzfristig nachreichen, weshalb ein Haftbefehl nicht mehr erforderlich sein wird.