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am 23.05.2024 hat das Insolvenzgericht Hannover im Insolvenzverfahren der Projekt IZ Hannover GmbH einen Haftbefehl gegen Lars Windhorst erlassen.

Grund für den Haftbefehl war das fehlende Nachkommen seiner Mitwirkungspflichten sowie das unentschuldigte Nichterscheinen zu einem Anhörungstermin.

Nun wurde mit den Anwalt des Geschäftsführers ein neuer Termin vereinbart, zu dem Herr Windhorst jegliche Auskünfte erteilen und Belege vorlegen soll. Bei diesem Termin wird auch der vorläufige Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V anwesend sein. Aufgrund dessen wurde der Haftbefehl erst einmal ausgesetzt.

Hier die Artikel zum Haftbefehl von Herr Conrad von Meding (HAZ)