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„Auch wenn es ein paar Jahre her ist, erinnere ich mich lebhaft an den Beginn meiner Tätigkeit: Fast zeitgleich mit mir kam der Vertreter der örtlichen Energieversorger und wollte den Strom abstellen, die Handynutzung wurde gesperrt, und während des Erstgespräches begann der Vermieter Schlösser auszutauschen und Eigentumsvorbehaltslieferanten wollten wesentliche Teile des Anlagevermögens abholen; die Mitarbeiter hatten bereits mehr als 3 Monate Gehaltsrückstände. Der Steuerberater verweigerte Auskünfte und Unterlagen etc. „, so der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V.

Eine auf dem ersten Blick fast aussichtslose Situation. Das Unternehmen war im Bereich Medientechnik und im Verleih und Verkauf von Bühnen-, Medien- und Veranstaltungstechnik tätig. „Dennoch konnten mein Team und ich den Geschäftsbetrieb mit einem hohen Zeitaufwand stabilisieren, betriebswirtschaftlich überprüfen und letztlich kurz nach der Insolvenzeröffnung das Unternehmen an die BTL Veranstaltungstechnik GmbH nach Düsseldorf verkaufen“, die sodann in Hannover eine Niederlassung gründete. Noch heute ist diese Niederlassung einer der profitabelsten Niederlassungen und der Inhaber weiter als Niederlassungsleiter beschäftigt. Eine Restzahlung des Kaufpreises wurde von der Käuferin an die vollständige und umfassende Restschuldbefreiung und damit auch der Klärung der unerlaubten Handlungen gekoppelt, da man auf Dauer einen motivierten und finanziell sorgenfreien Niederlassungsleiter beschäftigten wollte. Nach unzähligen Prozessverfahren konnte nun der Insolvenzplan vorgelegt werden, um den Inhaber umfassend zu entschulden. „Es freut mich sehr, dass alle Gläubiger in sämtlichen Gruppen am 23.11.2022 dem Insolvenzplan zugestimmt haben und dem Schuldner nunmehr einen echten Neuanfang ermöglichen.“ Besser konnte es auch im Sinne der Insolvenzordnung nicht laufen. „Zu Beginn des Verfahrens hätte bei Stillegung des Geschäftsbetriebs sogar die Masseunzulänglichkeit gedroht, nunmehr erhalten die Gläubiger eine Insolvenzquote von ca. 21 %.“, so Wilhelm V.