Seit dem 21.09.2020 ist auch für die Öffentlichkeit der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG – vorgelegt worden.
Mit Spannung wurde dieser Entwurf erwartet, setzt er doch zunächst einmal die europäische Richtlinie zur außerinsolvenzrechtlichen Sanierung - sog. Restrukturierung - um. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird es sicherlich noch Änderungen geben. Der Gesetzesentwurf wird jedoch auch – zumindest für einen Teil der Unternehmen – weitere Sanierungsmöglichkeiten schaffen, bietet für die Geschäftsführer einen neuen Pflichtenkatalog, der nicht unproblematisch ist, aber auch viele Chancen. Sprechen Sie uns für weitere Informationen gerne an, wir sind für Sie da.
Ein Inkrafttreten ist zum 01.01.2021 zu erwarten.
Hannover, 22.09.2020
gez. RA Jens Wilhelm V