Mit Beschluss im Januar 2014 wurde der Rechtsanwalt Jens Wilhelm V aus Hannover als Zwangsverwalter für das Objekt Oldhorster Moor 4 in Burgdorf, bekannt als jahrzehntealter renommierter Gastronomiebetrieb Moormühle, zum Zwangsverwalter bestellt.
Die Moormühle hat in der Vergangenheit mehrfach den Eigentümer und damit auch den Betreiber des Restaurants und des Hotelbereiches gewechselt. In der Vergangenheit waren einige der Besitzer mit unterschiedlichen Modellen und Geschäftsbetrieben gescheitert. Da jedoch die Moormühle weiter ein hervorragendes Areal für einen Hotel- und Restaurantbetrieb darstellt, konnte im Versteigerungstermin am 28.04.2015 ein neuer Investor gefunden werden. Die Moormühle hat mehrere Räumlichkeiten und Platz für bis zu 100 Personen. Es bietet sich ein stilvolles Gelände für Tagungen und Feierlichkeiten alle Art.