Mit Beschluss vom 19.01.2015 ist für den Grundbesitz Am Lindener Berge 29 a, 30449 Hannover, (Lindener Turm) die Zwangsverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Jens Wilhelm V wurde zum Zwangsverwalter bestellt.
Der Eigentümer der Immobilie, die Lindener Berg Grundbesitz und Hausverwaltung GmbH & Co. KG war nicht mehr in der Lage, die Zins- und Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Grundbesitzes zu erbringen. Der Betreiber des Gastronomiebetriebes Lindener Turm ist von der Zwangsverwaltung nicht betroffen, denn auf den Betreiber des Gastronomiebetriebes Lindener Turm bezieht sich die Zwangsverwaltung nur insoweit, dass dieser ab sofort die Miete an den Zwangsverwalter zu zahlen hat. Mit den Beteiligten werden nun die ins Stocken geratenen Umbaupläne abgestimmt.