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Die Gläubigerversammlung hat am 13.09.2016 die Zustimmung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans erteilt. Herr Knabe ist Gesellschafter verschiedener Firmen einer Autohaus Gruppe, die Anfang des Jahres 2016 Insolvenzanträge stellen musste. Aufgrund der persönlichen Mithaftung ließ sich für Herrn Knabe der eigene Insolvenzantrag nicht vermeiden.

Durch Unterstützung Dritter und durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen, deren freiwillige Rückzahlung bei Aufstellung eines Insolvenzplans der Anfechtungsgegner signalisiert hat, eröffnete sich der Spielraum für die Aufstellung eines Insolvenzplans. Hierdurch werden die Gläubiger bessergestellt, als bei einer regulären Abwicklung des Insolvenzverfahrens und erhalten eine höhere Insolvenzquote. Zielsetzung soll im Gegenzug sein, dass der Schuldner vorzeitig die Restschuldbefreiung erhält.