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Der Bundesgerichtshof hat nun die ausführliche Urteilsbegründung den Prozessbeteiligten zugestellt. Der Prozess wurde, wie im Urteil festgelegt, an das Oberlandesgericht Celle zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Die konkrete Schadensberechnung ist nunmehr durch die Prozessbevollmächtigten der Insolvenzverwaltung gegenüber dem OLG Celle vorgenommen worden. Eine mündliche Verhandlung über die Höhe der Schadenssumme ist für den 12.05.2015 vor dem OLG Celle anberaumt. Zur Problematik der Berechnung wird auf die Veröffentlichung von Rechtsanwältin Kathy Oppermann, Rechtsanwalt Marc Chérestal und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V in der ZInsO verwiesen.

Linz zur Veröffentlichung: http://www.insolvenzrecht.jurion.de/news/nachrichten/fachpresse/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=307691&cHash=efd1907b44f028833c050c8fe5505cb4