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Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg vom 16.07.2019, Geschäfts-Nr.: 47 IN 31/19 wurde das Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Daniel Raimund Burgard eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum Nachlassinsolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger können ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Grundbesitz verwertet werden.