Qualitätsmanagement

Es ist heute nicht mehr denkbar, eine Insolvenz- und Zwangsverwaltungskanzlei ohne Führungsprozesse erfolgreich zu betreiben. Die ständige Verbesserung fordert unsere Kanzlei auf, sich unaufhörlich weiter zu entwickeln.

Durch die DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung von TÜV Hessen wurden in unserer Kanzlei alle notwendigen Voraussetzungen und Strukturen geschaffen, die für ein professionelles Qualitätsmanagement im Bereich Insolvenz- und Zwangsverfahren notwendig sind.

 

Qualität ist messbar!

Jens Wilhelm V

Inhalte des Qualitätsmanagements sind u.a. die Optimierung von Kommunikationsstrukturen, professionelle Lösungsstrategien, die Erhaltung oder Steigerung der Zufriedenheit unserer Klienten sowie der Motivation der Belegschaft. Die Standardisierungen bestimmter Handlungs- und Arbeitsprozesse, Normen für Leistungen, Dokumentationen, Berufliche Weiterbildung, Ausstattung und Gestaltung von Arbeitsräumen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

 

Ziel ist es, die Arbeitsabläufe und Strukturen systematisch und transparent zu dokumentieren, so dass sie jederzeit für jedermann reproduzierbar sind. Neue Mitarbeiter können so ohne Informationsverlust schnell auf gleichhoher Qualität arbeiten, ohne dass Wissen verloren geht.

 

Durch konkret gesteuerte Arbeitsabläufe, vertrauensvollen Schnittstellen zwischen Kanzlei und Gericht sowie den Aufgaben, die zwischen den einzelnen Mitarbeitern in der Kanzlei transparent definiert sind, bieten wir unseren Klienten ebenfalls die größtmögliche Einsicht in ihre Verfahrensvorgänge.

 

Neben dem Qualitätsmanagement als Optimierung der einzelnen Abläufe ist die Sicherstellung der inhaltlichen Qualität unserer Arbeit ein weiterer fester Bestandteil der Qualitätssicherung.

Die erworbene Zertifizierung GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung), deren Maßstäbe vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) aufgestellt wurden, sichert diese Qualitätsstandards und ist ein weiterer Baustein, um den hohen Anforderungen die an uns gestellt werden, gerecht zu werden.

 

Um an dem stetigen Prozess der Verbesserung der Qualitätsstandards unmittelbar beteiligt zu sein und Erfahrungen aus seiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter mit einzubringen, engagiert sich Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V seit Anbeginn als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe GOI und hat maßgeblich die Einführung der Prüfungsnorm im Jahr 2013 im VID begleitet.