Insolvenzgeldvorfinanzierung

Um die finanziellen Einbußen der betroffenen Mitarbeiter zu reduzieren, gibt es die Möglichkeit der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Das Insolvenzgeld wird in diesem Fall durch Einbindung einer weiteren Bank schon ratierlich vor der Insolvenzeröffhung ausgezahlt. Voraussetzung dafür sind die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und des zuständigen Insolvenzgerichtes.