Nahezu sämtliche Entscheidungen in einem Insolvenzverfahren sind unter den Insolvenzbekanntmachungen im Internet veröffentlicht. Diese Internetseite ist unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erreichen. Hierbei ist unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen suchen“ auszuwählen und sodann sind das Bundesland und das Gericht vorzuwählen. Standardmäßig steht das sogenannten Optionsfeld auf „uneingeschränkte Suche“. Bei der uneingeschränkten Suche ist jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum eine Rücksuche möglich.
Für länger zurückliegende Zeiträume muss das Optionsfeld „Detailsuche“ angeklickt werden. Dabei sollte in der Zeile „Firma bzw. Familienname des Schuldners“ eher nur rudimentär der Name eingegeben werden, denn bei der möglichst exakten Eingabe des Namens führt auch ein Leerzeichen zu viel schon zu falschen oder nicht angezeigten Ergebnissen. Bei „Gegenstand der Bekanntmachungen“ sind aus einem Dropdown?Feld weitere Maßnahmen auszuwählen.
Wichtig ist, dass die Bestellung nur eines Sachverständigen nicht veröffentlicht wird. Es kann also sein, dass – solange keine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind – man nicht in Erfahrung bringt, ob sich eine Person oder ein Unternehmen im Insolvenzverfahren befindet. Spätestens nach der Insolvenzeröffnung sind alle Entscheidungen jedoch unter dieser Internetseite sichtbar.
Die Insolvenzbekanntmachungen sind im Übrigen im Zeitalter des Internets nichts Neues. Schon früher und teilweise noch immer bei Gericht genutzt, gab es sogenannte Gerichtstafeln, auf denen bestimmte Ankündigungen (früher auch in Konkursverfahren) öffentlich ausgehängt wurden. Heutzutage ist es jedoch durch die Veröffentlichung im Internet einfacher, die Veröffentlichungen zu verfolgen. Da der Zutritt zum Gericht jedoch öffentlich war und ist, konnte man sich schon damals stets über laufende Insolvenzverfahren informieren.