Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist das höchste Organ der Gläubigerautonomie. Die Gläubigerversammlung tritt spätestens innerhalb des Zeitraums von 3 Monaten nach Insolvenzeröffnung zusammen und soll im Idealfall über alle Entscheidungen betreffend den Geschäftsbetrieb und der Verwertung des Vermögens entscheiden. Sie trifft alle wesentlichen Entscheidungen in einem Insolvenzverfahren.