Vollstreckungsverfahren

Vollstreckungsverfahren, Einzelzwangsvollstreckung

Sowohl das Insolvenzverfahren als auch die Einzelzwangsvollstreckungen werden gemeinhin als Vollstreckungsverfahren bezeichnet. Einzelzwangsvollstreckungen sind vielfältig geregelt. So gibt es spezielle Regelungen für Vollstreckungen in Grundbesitz, in Forderungen, Vermögen und insbesondere in bewegliche Gegenstände. Für Zwangsvollstreckungen in Grundbesitz gibt es die Zwangssicherungshypothek, die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung. Letztere hat zur Folge, dass der Vollstreckungsschuldner das Eigentum an seinem Grundbesitz verliert.