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Mit Beschluss vom 04.06.2025 hat das Amtsgericht Hannover Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen von Christian S., einem niedergelassenen Zahnarzt aus Hannover, bestellt.

Christian S. trat 2008 in die Praxis seines Vaters ein, gemeinsam führten sie den Betrieb über viele Jahre als GbR. Nach dem plötzlichen Tod des Vaters im Jahr 2019 übernahm Christian S. die Praxis vollständig.

In den Jahren danach häuften sich die Herausforderungen: Ein ungeplanter Standortwechsel, hohe Umbaukosten, die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie interne Probleme bei der Terminvergabe wirkten sich zunehmend auf die wirtschaftliche Lage aus. Erschwerend kamen hohe Fixkosten und Altverbindlichkeiten hinzu – unter anderem aus gemeinsamen Kreditverträgen mit dem verstorbenen Vater.

Trotz dieser Belastungen blieb die Nachfrage konstant: 2024 konnte die Praxis über 400 neue Patienten verzeichnen, ein klares Zeichen für fachliche Qualität und Patientenbindung.

Zur Absicherung des Praxisbetriebs wurde bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung bewilligt. Die Gehälter der Mitarbeitenden sind damit für drei Monate gesichert.

Ziel des Verfahrens ist es nun, die finanziellen Altlasten zu ordnen und die Praxis strukturell so auszurichten, dass sie langfristig bestehen kann. Der Erhalt des Praxisbetriebs steht dabei klar im Vordergrund.