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Sind Klimaanlagen Wärmepumpen? Im Grunde mehr oder weniger ja, mit umgekehrter Funktion. Jedenfalls sind Klimaanlagen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem GEG förderungsfähig.

Dennoch hat das Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit auf klassische Wärmepumpen gesetzt und wegen Qualitätsproblemen bei den Produkten, die im Wesentlichen die jeweiligen Lieferanten zu verantworten hatten, kam es vermehrt zu Garantiearbeiten und Planungsschwierigkeiten, die zu einer wirtschaftlichen Schieflage neben anderen Gründen führten. Ein geplanter Großauftrag, der konditionell nicht nachgebessert werden konnte, verschärfte die Situation und so wurde im Februar 2024 trotz der guten Rahmendaten ein Insolvenzverfahren unausweichlich.

Bereits im Vorfeld wurden Maßnahmen zur Kostenoptimierung eingeleitet.

Das Insolvenzgericht in Hannover setzte neben einem vorläufigen Gläubigerausschuss den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Jens Wilhelm V als vorläufiger Insolvenzverwalter ein. Unverzüglich wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet und zwischenzeitlich beliefern sämtliche Lieferanten wieder die Schuldnerin. Der Lieferantenpool hat einen erheblichen Umfang.

„Die betriebswirtschaftliche Leistungsoptimierung steht kurz vor dem Ende und die Sanierungschancen sind als sehr gut zu bezeichnen“, so Rechtsanwalt Jens Wilhelm V.

„Zunächst einmal werden wir allerdings noch einmal eine Rollierung des Insolvenzgeldzeitraums vornehmen, um die wirtschaftlichen Prognosen einem Praxischeck zu unterziehen.“