News & Presse
- Details
Die Gläubigerversammlung hat am 05.10.2017 übereinstimmend den vom Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V vorgelegten Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Knabe angenommen.
Herr Knabe war in Zusammenhang mit der Insolvenz einer Autohausgruppe in Anspruch genommen worden. Durch den Insolvenzplan ließen sich auch die im Raume stehenden unerlaubten Handlungen klären und eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreichen. Das Verfahren zeigt, dass auch bei einer hohen Mithaftung für Verbindlichkeiten einer Unternehmensgruppe sich tragfähige Lösungen erarbeiten lassen, damit auch Geschäftsführer wieder neu am Wirtschaftsleben mit Perspektive teilnehmen können.
- Details
Über das Vermögen des ehemaligen Rechtsanwalts Kommor hat das Amtsgericht Bückeburg die am 03.08.2017 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Herr Kommor betrieb an verschiedenen Standorten im westlichen und südlichen Niedersachsen teilweiser selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatungsstelle die außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vorfeld eines einzuleitenden Insolvenzverfahrens für Verbraucher.
- Details
Nachdem am 01.07.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum Insolvenzverwalter bestellt wurde, wurde das Unternehmen zunächst umfassend restrukturiert. Als Sanierungsinstrument sollte der Insolvenzplan dienen.
Aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen ließ sich dieser jedoch nicht am Ende nicht darstellen, so dass in Abstimmung mit dem Inhaber das Unternehmen übertragen saniert und verkauft worden ist. Dabei läßt sich eine 100 %ige Befriedigung der Gläubiger erreichen. Diese haben vor kurzem bereits eine Abschlagsausschüttung in Höhe von 50 % auf ihre Forderung erhalten.
Durch den Verkauf des Unternehmens konnten alle Arbeitsplätze erhalten bleiben.
- Details
Nachdem am 28.08.2014 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Liebelt Garten- und Landschaftsbau GmbH angeordnet worden ist und Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde, ist das Unternehmen umfassend restrukturiert und saniert worden.
Nach 2/12-jähriger Fortführung des Geschäftsbetriebs konnten die Gläubiger am 10.05.2017 über den vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V vorgelegten Insolvenzplan entscheiden. Mit überwältigender Mehrheit wurde der Insolvenzplan angenommen. Die Gläubiger erhalten nun eine Insolvenzquote von über 40 %. Derzeit laufen die Abwicklungsarbeiten für die Beendigung des Insolvenzverfahrens.
- Details
Mit Eigenantrag vom 13.01.2017 hat die Unternehmensleitung, insolvenzrechtlich unterstützt durch Herrn Rechtsanwalt Blaha, beim Insolvenzgericht in Neuruppin Insolvenzantrag und die Insolvenzeröffnung in Eigenverwaltung beantragt.
Das Amtsgericht Neuruppin ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Sachwalter. Gemeinsam mit der Unternehmensleitung und dem Sanierungsberater ist das Unternehmen in der vorläufigen Eigenverwaltung umfassend betriebswirtschaftlich überprüft und in Teilbereichen neu aufgestellt worden.
- Details
Die Fachakademie Gesundheitswesen musste beim Insolvenzgericht Hannover Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit stellen. Das Unternehmen ist im Bereich der Logopädie-, der Podologie- und der Pädagogen-Fortbildung tätig. Aufgrund der Einführung eines unentgeltlichen Studiengangs bei der Universität Hannover hatte das Unternehmen im Logopädiebereich Schwierigkeiten weitere Ausbildungen durchzuführen. Für den Bereich der Podologie weist der Unternehmen einen hervorragenden Ruf aus.