Vorläufiger Insolvenzverwalter
Eine Sicherungsmaßnahme in Insolvenzantragsverfahren, insbesondere angeordnet bei noch laufendem Geschäftsbetrieb, ist die sogenannte vorläufige Insolvenzverwaltung. Damit einhergehend bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Zielsetzung soll sein, dass kein Gläubiger durch eine Veränderung des schuldnerischen Vermögens benachteiligt wird. Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert oftmals bis zu 3 Monate. Es betrifft den Zeitraum zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung.