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Mit Eigenantrag vom 13.01.2017 hat die Unternehmensleitung, insolvenzrechtlich unterstützt durch Herrn Rechtsanwalt Blaha, beim Insolvenzgericht in Neuruppin Insolvenzantrag und die Insolvenzeröffnung in Eigenverwaltung beantragt.

Das Amtsgericht Neuruppin ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Sachwalter. Gemeinsam mit der Unternehmensleitung und dem Sanierungsberater ist das Unternehmen in der vorläufigen Eigenverwaltung umfassend betriebswirtschaftlich überprüft und in Teilbereichen neu aufgestellt worden.

Das Unternehmen ist tätig im Freileitungsbau und zuständig für den Bau von Fundamenten und Teilen der Strommasten. Damit ist das Unternehmen ein wesentlicher Player für den Erfolg der Energiewende in Deutschland. Mit einem Marktanteil von 30 % und nur noch 2 weiteren Mitbewerbern hat das Unternehmen hervorragende Aussichten für eine Sanierung. Diese soll im Wege eines Insolvenzplans erfolgen. Alle Kunden haben dem Unternehmen weiter das Vertrauen ausgesprochen. Hintergrund für die Finanzkrise sind sich in den letzten Jahren verzögernde Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Netzleitungen mit der Folge, dass nicht ausreichend Aufträge erteilt werden konnte, obwohl grundsätzlich ein hohes Auftragspotential vorhanden ist.

Das Unternehmen ist seit 2005 am Markt tätig und hat sich einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Es werden 40 hochspezialisierte Mitarbeiter beschäftigt. Aufgrund der durchgeführten Insolvenzgeldvorfinanzierung konnten die Löhne und Gehälter durch die zuständige Arbeitsagentur erbracht werden, was eine wesentliche Voraussetzung für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und die Beseitigung der Liquiditätskrise war.

Das Amtsgericht Neuruppin eröffnete am 01.04.2017 das Insolvenzverfahren und bestellte Herrn Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum Sachwalter.